ParlamentPlattform
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Wer darf was

Die Mitgliederversammlung ist diese Plattform (§ 5 Abs 1). Was jede Rolle darin darf, steht in der Satzung; was die Software heute davon kann, steht hier daneben. Beide Seiten sind zu sehen — eine Übersicht, die nur Fertiges zeigt, verschwiege die halbe Satzung.

● verfügbar ◐ teilweise — die Satzung verlangt mehr, als die Software heute kann ○ geplant — mit dem Bauschritt, der sie bringt

14 Rollen, 119 Fähigkeiten verfügbar, 29 teilweise, 36 geplant. Übersicht Fassung 7 · plattform_core/rollen.py

Zugang zur Plattform

Die Mitgliederversammlung ist diese Plattform (§ 5 Abs 1). Wer hier steht, ist kein Amtsträger — sondern jemand, der liest oder mitwirkt.

Gast § 3 Abs 1 lit c, § 5 Abs 8

Keine Rolle der Satzung, sondern deren Folge: Die Verfahren der ParlamentPlattform sind öffentlich, protokolliert und nachprüfbar; Ergebnisse werden vollständig veröffentlicht (§ 3 Abs 1 lit c).

Wie man hineinkommt: Die Seite aufrufen. Kein Konto, keine Anmeldung, keine Cookies außer Sitzung, CSRF, der kurzen Rückmeldung nach einer Handlung und — nur nach dem Umschalten — der Sprachwahl.

Mitglied (bestätigt, aktiv) § 4 Abs 2 bis 4, § 5

Mitglieder haben das Recht auf Einbringung, Unterstützung und Erörterung von Anträgen, auf Einsicht in alle zu veröffentlichenden Unterlagen und — nach Anwartschaft — auf Stimm- und Wahlrecht (§ 4 Abs 2).

Wie man hineinkommt: Laut Satzung: Anmeldung, Identitätsnachweis nach § 2 Abs 4, Bekenntnis zu § 3, Aufnahme durch den Koordinationsrat binnen vier Wochen. Heute: Registrierung, E-Mail-Bestätigung, und der verbuchte Mitgliedsbeitrag schaltet die Mitwirkung frei.

Mitglied in Aufnahme oder pausiert § 4 Abs 1, § 4 Abs 3, § 4 Abs 4 lit b

Über die Aufnahme entscheidet der Koordinationsrat binnen vier Wochen; Antrags-, Unterstützungs-, Rede- und Einsichtsrechte bestehen ab dem Tag der Aufnahme uneingeschränkt (§ 4 Abs 1, Abs 4 lit b).

  • ● Alles lesen wie ohne Konto — Parlament, Anträge, Beschlüsse, Register
  • ● Sich anmelden und angemeldet bleiben
  • ● Den eigenen Beitragsstand sehen und den Beitrag zahlen
  • ● Erfahren, warum die Mitwirkung ruht und was sie wiederherstellt · beim Versuch, einen Antrag einzubringen oder abzustimmen
  • ● Favoriten setzen und Lebensbereiche abonnieren
  • ● Eine Einschätzung beanstanden und Beiträge melden · auf jeder Antragsseite
  • ◐ Antrag einbringen, unterstützen, mitreden, abstimmen
    Gesperrt, solange die Identitätsstufe ungeprüft oder der Status nicht aktiv ist. Die Satzung 2.5 kennt kein Ruhen dieser Rechte: § 4 Abs 4 lit b gewährt sie ab dem Tag der Aufnahme uneingeschränkt, § 4 Abs 3 schließt jede Wirkung des Beitrags auf Rechte aus.
  • ○ Aufgenommen werden — Entscheidung des Koordinationsrats binnen vier Wochen
    kommt mit offen
  • ○ Die Identität nachweisen — elektronisch (ID Austria) oder an einer Präsenzstelle
    kommt mit offen — Teil C weist dafür keinen Bauschritt aus
  • ○ Eine Ablehnung der Aufnahme beim Parteischiedsgericht bekämpfen
    kommt mit offen — Teil C weist dafür keinen Bauschritt aus

Wie man hineinkommt: Nach Registrierung und E-Mail-Bestätigung, bis der Mitgliedsbeitrag verbucht ist — oder wenn die Verwaltung ein Konto mit begründetem, auditiertem Beschluss pausiert.

Ein dritter Zustand: Wer ausgeschlossen ist (§ 4 Abs 5), ist nicht pausiert, sondern nicht mehr Mitglied — das ist keine Rolle, sondern ihr Ende. Das Konto bleibt stumm, die Beiträge zu laufenden Verfahren bleiben stehen — gelöscht wird nichts, was ein Verfahren betrifft. Dasselbe gilt für den selbst erklärten Austritt: Wer ausgetreten ist, verliert das Konto, nicht seine Spuren im Verfahren.

Die Räte der Satzung

Sieben Räte nach § 6. Sechs gibt es im Code, einer noch nicht — er steht trotzdem hier, weil sein Auftrag in der Satzung steht und die Lücke sichtbar bleiben soll.

Expertenrat — Gruppe 1 (Entwurf) § 6 Abs 7

Fachleute, die zur Beratung eines einzelnen Antrags herangezogen werden und in der ersten Gruppe den Vorschlag erarbeiten; der Expertenrat berät, er entscheidet nicht.

  • ● Anträge in der Beratung im eigenen Arbeitsbereich sehen · im Entwurfsfenster eines Antrags
  • ● Entwurfsfenster zu einem Antrag öffnen — der Antragswortlaut wird Fassung 1 · im Entwurfsfenster eines Antrags
  • ● Fassungen anhängen; jede frueher geschriebene bleibt stehen · im Entwurfsfenster eines Antrags
  • ● Wünsche der Unterstützer aus der Vorrunde lesen · im Entwurfsfenster eines Antrags
  • ● Frist für den Erstvorschlag im Fenster sehen · im Entwurfsfenster eines Antrags
  • ◐ Intern beraten — Beiträge werden festgehalten · im Entwurfsfenster eines Antrags
    Die Beiträge stehen nur im Arbeitsbereich der Gruppe; § 6 Abs 9 verlangt veröffentlichte Sitzungsprotokolle.
  • ◐ KI-Einschätzung zum eigenen Entwurf anfordern · im Entwurfsfenster eines Antrags
    Der Modell-Steckplatz antwortet nur, wenn ein Anbieter angeschlossen und das Monats-Tokenbudget nicht erschoepft ist; sonst bleibt er stumm.
  • ● Vollzugs- oder Beschaffungsbezug setzen — dann wird Gruppe 2 aus der Fachliste nachgelost und prüft vorab (§ 6 Abs 7) · im Entwurfsfenster eines Antrags
  • ◐ Über die Einreichung intern abstimmen · im Entwurfsfenster eines Antrags
    Eigene Abstimmung ausserhalb der öffentlichen Beschlussliste: ohne Beschlussnummer, ohne Begruendung, ohne Frist; nur im Arbeitsbereich sichtbar (§ 6 Abs 9).
  • ● Vorschlag einreichen — an Gruppe 2 oder an die Unterstützer · im Entwurfsfenster eines Antrags
  • ● Zurückgegebenen Vorschlag in einer neuen Runde überarbeiten · im Entwurfsfenster eines Antrags
  • ◐ Der eingereichte Vorschlag steht mit Wortlaut und Wort-Diff öffentlich am Antrag · im Entwurfsfenster eines Antrags
    Nur, solange der Vorschlag den Unterstützern vorliegt. Während der Prüfung durch Gruppe 2 ist er öffentlich nicht zu sehen.
  • ● Die eigene Berufung steht mit Namen und Enddatum öffentlich
  • ● Interessenbindungen und Honorare zum Antrag offenlegen · im Entwurfsfenster, bei der Stimme über die Einreichung
  • ● Fassungen im Arbeitsplatz vergleichen (Diff) und Absätze kommentieren · im Entwurfsfenster des Antrags: mittlere Spalte mit Fassungen und Diff, Kommentar je Absatz
  • ● Sich untereinander über andere Fragen abstimmen (Beschluss anlegen) · im eigenen Bereich unter „Beschluss anlegen (innere Angelegenheit)“
  • ● Für einen einzelnen Antrag aus der Fachliste ausgelost werden
  • ● Die Einschätzung der Zukunftswerkstatt als Arbeitsunterlage im Fenster nutzen · im Entwurfsfenster, rechte Spalte — Einschätzung einholen und nachlesen, gekennzeichnet als Modellrechnung

Wie man hineinkommt: Zweistufig (Entscheidung des Gründers vom 5.9.2026): Auf die öffentlich geführte Fachliste beruft der Koordinationsrat nach öffentlicher Ausschreibung für zwei Jahre, bestätigt durch die Mitgliederversammlung (§ 6 Abs 8); für den einzelnen Antrag werden die Fachleute daraus nach einem offengelegten Zufallsverfahren gezogen (§ 6 Abs 7). Heute: Die Fachliste führt die Verwaltung, ausgelost wird je Antrag zu Beginn der Beratung — Anker ist der Kopf der Audit-Kette, jede Ziehung ist nachrechenbar. Die Berufung durch den Koordinationsrat und die Bestätigung durch die Mitgliederversammlung fehlen noch.

Expertenrat — Gruppe 2 (Prüfung) § 6 Abs 7

Die zweite, unabhängig von der ersten besetzte Gruppe des Expertenrats; sie prüft deren Vorschlag auf Interessenkonflikte und Korruptionsgefahr.

Wie man hineinkommt: Wie Gruppe 1 — mit dem Unterschied, dass beide Gruppen unabhängig voneinander besetzt sein müssen (§ 6 Abs 7): Wer den Vorschlag erarbeitet hat, prüft ihn nicht. Heute wird Gruppe 2 aus derselben Fachliste mitgelost, wenn der Vollzugsbezug zur Zeit einer Ziehung schon gesetzt ist — aus dem Rest des Lostopfs, sodass niemand in beiden Gruppen sitzt; sonst trägt die Verwaltung die Rolle ein. Die Fachliste selbst führt die Verwaltung.

Koordinationsrat § 6 Abs 2

Er besteht aus fünf bis neun Mitgliedern und führt die laufenden Geschäfte, vertritt die Partei nach § 1 Abs 4, vollzieht die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und ist ihr rechenschaftspflichtig.

Wie man hineinkommt: Wahl durch die Mitgliederversammlung auf vier Jahre; in jedem Jahr ohne reguläre Wahl eine Bestätigungsabstimmung über den Rat als Ganzes; Abberufung einzelner Mitglieder auf Antrag von fünf Prozent der stimmberechtigten Mitglieder (§ 6 Abs 2 lit a bis c). Heute trägt die Verwaltung die Rolle ein, und die Bestätigung ist ein Häkchen statt einer Abstimmung.

Integritätsrat § 6 Abs 3

Das Aufsichtsorgan der Partei; er überwacht die Einhaltung der Satzung und der Verfahrensordnung, die Integrität von ParlamentPlattform und Zukunftswerkstatt und die Anwendung des § 5 Abs 6.

Wie man hineinkommt: Wahl durch die Mitgliederversammlung auf vier Jahre, drei bis sieben Mitglieder. Sie dürfen keinem anderen Rat angehören, kein Mandat für die DDÖ ausüben und in keinem Dienst- oder Auftragsverhältnis zur Partei stehen (§ 6 Abs 3 lit a). Heute trägt die Verwaltung die Rolle ein; die Unvereinbarkeiten prüft die Plattform bei der Berufung: Wer in einem anderen Rat sitzt oder ein Mandat für die DDÖ ausübt, wird abgewiesen, und wer im Integritätsrat sitzt, kommt in keinen anderen Rat und wird nicht in den Expertenrat gelost. Das Dienst- oder Auftragsverhältnis kennt die Plattform nicht — das bleibt Sache der Menschen.

Technischer Entwicklungsrat § 6 Abs 4

Er verantwortet Erstellung, Betrieb und Optimierung von ParlamentPlattform und Zukunftswerkstatt, beauftragt und überwacht externe Dienstleister und berichtet regelmäßig.

  • ● Den Arbeitsbereich des Rates öffnen: Regelverzeichnis, Register, Zukunftswerkstatt · unter „Mein Gremium“
  • ○ Betrieb und Weiterentwicklung von Plattform und Zukunftswerkstatt verantworten
    kommt mit kein Bauschritt vorgesehen
  • ○ Die Leitgestalt des Hauptzugangs weiterentwickeln
    kommt mit kein Bauschritt vorgesehen; die vier Felder stehen, geändert werden sie im Quelltext
  • ○ Externe Dienstleister beauftragen und überwachen
    kommt mit kein Bauschritt vorgesehen
  • ○ Regelmäßig berichten und Sitzungsprotokolle veröffentlichen
    kommt mit kein Bauschritt vorgesehen
  • ○ Ergebnisse der Zukunftswerkstatt als gekennzeichnete Modellrechnung einspeisen
    kommt mit S11
  • ● Im Rat abstimmen und Beschlüsse veröffentlichen

Wie man hineinkommt: Bestellung durch den Koordinationsrat auf öffentliche Ausschreibung hin für zwei Jahre, bestätigt durch die Mitgliederversammlung (§ 6 Abs 8). Heute trägt die Verwaltung die Rolle ein.

Integrations- und Berichtswesenrat § 6 Abs 5

Er führt die jährliche Evaluierung des Gesamtsystems durch und legt der Mitgliederversammlung einen öffentlichen Bericht samt Verbesserungsvorschlägen vor.

  • ● Den Arbeitsbereich des Rates öffnen: Umsetzungsregister und Überlastungsmeldungen · unter „Mein Gremium“
  • ○ Die jährliche Evaluierung des Gesamtsystems durchführen
    kommt mit kein Bauschritt vorgesehen
  • ○ Beteiligung, Repräsentativität und Antragsdurchlauf messen
    kommt mit S13; erste aggregierte Zahlen stehen schon unter /kennzahlen.json
  • ○ Die Wirkung der Regeln nach § 5 Abs 6 messen
    kommt mit kein Bauschritt vorgesehen; diese Regeln sind selbst ungebaut und brauchen einen Satzungsbeschluss
  • ○ Den öffentlichen Bericht mit Verbesserungsvorschlägen vorlegen
    kommt mit kein Bauschritt vorgesehen
  • ◐ Das öffentliche Umsetzungsregister führen
    Das Register steht; fortgeschrieben wird es heute von der Verwaltung, nicht vom Rat.
  • ● Überlastungsmeldungen veröffentlichen (§ 6 Abs 10)
  • ● Im Rat abstimmen und Beschlüsse veröffentlichen

Wie man hineinkommt: Bestellung durch den Koordinationsrat auf öffentliche Ausschreibung hin für zwei Jahre, bestätigt durch die Mitgliederversammlung (§ 6 Abs 8). Heute trägt die Verwaltung die Rolle ein.

Supportrat § 6 Abs 6

Er baut Unterstützungsstrukturen auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene auf, erstellt Schulungsunterlagen und leitet wiederkehrende Probleme als Verbesserungsvorschläge weiter.

  • ○ Unterstützungsstrukturen auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene aufbauen
    kommt mit kein Bauschritt vorgesehen
  • ○ Über Chat, E-Mail, Telefon und Präsenzstellen erreichbar sein
    kommt mit kein Bauschritt vorgesehen
  • ○ Rückmeldungen der Mitglieder beantworten
    kommt mit kein Bauschritt vorgesehen; die Anstöße liegen heute in der Verwaltung, eine Antwort ist nicht vorgesehen
  • ○ Schulungsunterlagen erstellen und bereitstellen
    kommt mit kein Bauschritt vorgesehen; es gibt nur die dreiteilige Einführung nach der Bestätigung
  • ○ Wiederkehrende Probleme als Verbesserungsvorschläge weiterleiten
    kommt mit kein Bauschritt vorgesehen
  • ○ Identität bei einer Präsenzstelle feststellen
    kommt mit kein Bauschritt vorgesehen; die Stufe Präsenz setzt heute die Verwaltung von Hand
  • ○ Im Rat abstimmen und Beschlüsse veröffentlichen
    kommt mit kein Bauschritt vorgesehen

Wie man hineinkommt: Bestellung durch den Koordinationsrat auf öffentliche Ausschreibung hin für zwei Jahre, bestätigt durch die Mitgliederversammlung (§ 6 Abs 8). Heute gar nicht: Die Plattform kennt den Rat nicht.

Ämter, Schiedsstelle und Außenbeziehungen

Wer die Beschlüsse nach außen trägt, wer im Streitfall entscheidet, wer von anderen Parteien aus mit uns arbeitet — und die Verwaltung, die einspringt, solange die zuständigen Räte nicht besetzt sind.

Mandatar § 7, besonders Abs 9

Mandatsträger der DDÖ auf Bundes-, Landes-, Bezirks- oder Gemeindeebene. Die Plattform führt für jeden einen öffentlichen Bereich mit Aufgaben und Fristen; die Ergebnisse der von ihm betreuten Abstimmungen sind Beschlusslage und Richtschnur seines Handelns (§ 7 Abs 9).

Wie man hineinkommt: Über einen Kandidatur-Antrag auf der Plattform (§ 7 Abs 1): Jedes wählbare Mitglied stellt ihn selbst oder beteiligt sich an einem bestehenden — ein zweiter Antrag für dasselbe Mandat wird nicht eröffnet. Die Bewerbung mit der meisten Zustimmung gewinnt. Vor der Aufnahme in einen Wahlvorschlag steht eine schriftliche Mandatsvereinbarung (§ 7 Abs 3). Das errungene Mandat legt die Verwaltung an und verknüpft es mit der Kandidatur; die Rolle entsteht damit von selbst und endet mit dem Mandat — ohne Eintrag in eine Rollenliste.

Parteischiedsgericht § 11, § 6 Abs 1 lit h

Innerparteiliche Schlichtungseinrichtung aus fünf unabhängigen Personen, die in allen Streitigkeiten aus dem Parteiverhältnis entscheidet und allein die Nichtigkeit satzungswidriger Beschlüsse feststellt.

  • ○ Öffentlich geführte Liste, aus der die Mitglieder ausgelost werden
    kommt mit nicht in Teil C (S1–S14) vorgesehen
  • ○ Anrufung durch ein Mitglied: Zurückweisung eines Antrags, Ablehnung der Aufnahme, Ausschluss
    kommt mit nicht in Teil C (S1–S14) vorgesehen
  • ○ Nichtigkeit eines Beschlusses feststellen und die Feststellung veröffentlichen
    kommt mit nicht in Teil C (S1–S14) vorgesehen
  • ○ Eine Aussetzung des Integritätsrats binnen sieben Tagen bestätigen
    kommt mit nicht in Teil C (S1–S14) vorgesehen
  • ○ Über die Anfechtung einer Vertrauensfrage binnen 30 Tagen entscheiden — Sperrfeststellung, Voraussetzungen, Zustandekommen des Ergebnisses
    kommt mit nicht in Teil C (S1–S14) vorgesehen; heute vermerkt die Verwaltung Anrufung und Entscheidung, die Plattform wendet sie auf die Wirkungen eines Ergebnisses an — die Aufhebung einer Sperrfeststellung trägt sie noch nicht nach (§ 7 Abs 10 lit h)
  • ○ Entscheidung mit Begründung binnen sechs Monaten veröffentlichen
    kommt mit nicht in Teil C (S1–S14) vorgesehen

Wie man hineinkommt: Von Fall zu Fall, nicht auf Dauer: Bei zwei Streitparteien macht jede zwei Mitglieder namhaft, diese wählen die vorsitzende Person; sonst entscheidet das Los aus einer öffentlich geführten Liste (§ 11 Abs 2). Mitglieder dürfen keinem anderen Organ angehören und kein Mandat der DDÖ ausüben (§ 11 Abs 3). Diese Liste führt die Plattform heute nicht.

Partnerpartei (internationale Zusammenarbeit) § 12, besonders Abs 5

Politische Organisationen und Parteien im In- und Ausland mit vergleichbaren Zielen der direkten Demokratie, mit denen die DDÖ Wissen, Software und bewährte Verfahren austauscht.

Wie man hineinkommt: Heute formlos: Partner-Seite lesen, Übertragungspaket laden, Kontakt per E-Mail an plattform@ddoe.at. Das bestätigte Partner-Konto und die Rolle mit eigenem Bereich kommen mit S14b.

Verwaltung (Admin) § 6 Abs 2 (laufende Geschäfte)

Kein Organ der Satzung, sondern der technische Notbehelf: Ein Konto mit Adminrechten führt die Geschäfte, bis die Räte nach § 6 Abs 4 bis 6 besetzt sind.

Wie man hineinkommt: Adminrechte vergibt und entzieht ein anderes Admin-Konto; der satzungsgebende Erstzugang (DDOE_FIX_ADMIN) ist immer Admin und kann weder pausiert noch entmachtet werden. Eine Wahl oder Bestellung gibt es nicht.

Diese Seite entsteht aus einer versionierten Tabelle im Quellcode, nicht aus handgeschriebenem Text. Kommt ein Gremium hinzu, ohne dass die Tabelle nachgezogen wird, schlägt ein Test an — sonst wäre die Übersicht am Tag danach still falsch.

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