Wer darf was
Die Mitgliederversammlung ist diese Plattform (§ 5 Abs 1). Was jede Rolle darin darf, steht in der Satzung; was die Software heute davon kann, steht hier daneben. Beide Seiten sind zu sehen — eine Übersicht, die nur Fertiges zeigt, verschwiege die halbe Satzung.
verfügbar ◐ teilweise — die Satzung verlangt mehr, als die Software heute kann ○ geplant — mit dem Bauschritt, der sie bringt
14 Rollen, 119 Fähigkeiten verfügbar, 29 teilweise, 36 geplant.
Zugang zur Plattform
Die Mitgliederversammlung ist diese Plattform (§ 5 Abs 1). Wer hier steht, ist kein Amtsträger — sondern jemand, der liest oder mitwirkt.
Gast § 3 Abs 1 lit c, § 5 Abs 8
Keine Rolle der Satzung, sondern deren Folge: Die Verfahren der ParlamentPlattform sind öffentlich, protokolliert und nachprüfbar; Ergebnisse werden vollständig veröffentlicht (§ 3 Abs 1 lit c).
- Das Parlament ansehen
- Einen Antrag im Wortlaut lesen — mit den eingefrorenen Regeln, der Beratung und dem Ergebnis · auf jeder Antragsseite
- Die Fächer der Lebensbereiche durchsuchen
- Das Archiv eines Antrags herunterladen (JSON, Markdown) · auf jeder Antragsseite
- Ein Abstimmungsergebnis nachrechnen — Stimmen-Export nach Ende der Abstimmung · auf jeder Antragsseite
- Das Umsetzungsregister ansehen
- Die Mandatare mit Aufgaben und Fristen ansehen
- Das Rechenschaftsregister der Mandatare lesen — Beschluss der Plattform, Stimme im Vertretungskörper, Begründung · § 7 Abs 5
- Vertrauensfragen, Stellungnahmen und Ergebnisse lesen — laufende und entschiedene, mit Beteiligung und Rechtsschutzstand · § 7 Abs 10 lit d und e
- Live-Meldungen aus den Sitzungen der Vertretungskörper lesen — Ticker, Tagesordnung, Beschlusslage der Plattform und Protokoll · § 7 Abs 9
- Das Parameterregister und die geltende Verfahrensordnung lesen
- Die Beschlüsse der Räte lesen, jeden unter seiner Nummer
- Die Besetzung aller Gremien einsehen
- Parameter und Kennzahlen maschinenlesbar beziehen
- Die Zukunftswerkstatt und die Rechenschaft des Modell-Steckplatzes lesen
- Die Partner-Seiten lesen und das Übertragungspaket laden
- Die Zahlen der Plattform einsehen
- Einen Anstoß zur Plattform senden
- Mitglied werden
-
◐
Als Partnerpartei über die Plattform Kontakt aufnehmen
Nur ein mailto-Link, kein Formular und kein Partner-Konto; beides kommt mit S14b. - Diese Übersicht lesen: was jede Rolle darf und was davon schon gebaut ist
- Die Willkommensseite lesen — wie das Verfahren vom Antrag zum Beschluss läuft
- Alle automatisierten Regeln nachlesen — mit Fassung, Datum und Begründung
- Die öffentliche Fachliste einsehen — Lostopf des Expertenrats
Wie man hineinkommt: Die Seite aufrufen. Kein Konto, keine Anmeldung, keine Cookies außer Sitzung, CSRF, der kurzen Rückmeldung nach einer Handlung und — nur nach dem Umschalten — der Sprachwahl.
Mitglied (bestätigt, aktiv) § 4 Abs 2 bis 4, § 5
Mitglieder haben das Recht auf Einbringung, Unterstützung und Erörterung von Anträgen, auf Einsicht in alle zu veröffentlichenden Unterlagen und — nach Anwartschaft — auf Stimm- und Wahlrecht (§ 4 Abs 2).
- Einen Antrag einbringen
- Einen Antrag unterstützen und die Unterstützung zurückziehen · auf jeder Antragsseite
- In der Beratung mitreden · auf jeder Antragsseite
- Im Chat einer laufenden Sitzung Fragen an den Mandatar stellen · auf der Live-Seite des Mandatars · § 7 Abs 9
- Auf Beiträge reagieren — im Abstimmungs-Chat als Unterstützer über den Vorschlag entscheiden · auf jeder Antragsseite
-
◐
Über einen Antrag abstimmen
· auf jeder Antragsseite
Die Anwartschaft von drei Monaten (§ 4 Abs 4 lit b) wird nicht geprüft: Die Übergangsregel steht standardmäßig auf 1 und gilt für jede Abstimmung, während § 4 Abs 4 lit d sie nur für die erste Bestellung der Organe und die erste Verfahrensordnung vorsieht. - Die eigene Stimme im Stimmregister prüfen (Pseudonym und Prüfcode) · auf jeder Antragsseite
- Ein Thema als Favorit merken
- Einen Lebensbereich abonnieren
- Die eigene Reihung mit dem WeicherFilter einstellen, speichern und benennen
- Die eigenen Gespräche verfolgen
- Eine Einschätzung der Zukunftswerkstatt beanstanden · auf jeder Antragsseite
-
◐
Einen Beitrag melden
· auf jeder Antragsseite
Gemeldet werden kann, abgeholfen wird nicht: Die Meldung wird gespeichert, aber von keiner Ansicht gelesen — es gibt keinen Weg, sie zu bearbeiten. -
◐
Für ein Mandat kandidieren und Bewerbungen zustimmen
· auf jeder Antragsseite
Dieselbe Übergangsregel: Die Zwölf-Monats-Anwartschaft für Personenwahlen (§ 4 Abs 4 lit b) wird derzeit nicht geprüft. - Den eigenen Beitragsstand sehen und den Beitrag zahlen
- Den Mitgliedsausweis erhalten und herunterladen — als einseitiges PDF nach bestätigter Anmeldung, aktualisiert nach Freischaltung und jederzeit im Profil; der QR-Code zeigt den aktuellen Prüfstatus ohne Namen · § 4 Abs 1 und 3
- Unter einem beständigen Pseudonym auftreten — der Klarname erscheint nur mit Einwilligung, sonst „Mitglied n“ · § 5 Abs 3 lit a, § 8 Abs 4
- Das eigene Profil verwalten — Wohnsitz, Nebenwohnsitz, Datenexport, Austritt · § 4 Abs 5, § 8 Abs 4
- Vertrauensfrage zu einem Mandatsträger stellen — mit mindestens einem Anlass aus dem Rechenschaftsregister oder den ausgewiesenen Ausständen · auf der Seite des Mandatars · § 7 Abs 10 lit b
- Vertrauensfrage unterstützen (Stimmrecht für Personenwahlen am Tag der Einbringung) · auf der Antragsseite der Vertrauensfrage · § 7 Abs 10 lit c
-
○
Schriftlich oder in Präsenz abstimmen
kommt mit offen — Teil C weist dafür keinen Bauschritt aus -
○
Die Bestellung der Räte bestätigen und ihre Mitglieder abberufen
kommt mit dem Bestellweg nach § 6 Abs 8 — heute trägt die Verwaltung die Bestätigung als Vermerk ein
Wie man hineinkommt: Laut Satzung: Anmeldung, Identitätsnachweis nach § 2 Abs 4, Bekenntnis zu § 3, Aufnahme durch den Koordinationsrat binnen vier Wochen. Heute: Registrierung, E-Mail-Bestätigung, und der verbuchte Mitgliedsbeitrag schaltet die Mitwirkung frei.
Mitglied in Aufnahme oder pausiert § 4 Abs 1, § 4 Abs 3, § 4 Abs 4 lit b
Über die Aufnahme entscheidet der Koordinationsrat binnen vier Wochen; Antrags-, Unterstützungs-, Rede- und Einsichtsrechte bestehen ab dem Tag der Aufnahme uneingeschränkt (§ 4 Abs 1, Abs 4 lit b).
- Alles lesen wie ohne Konto — Parlament, Anträge, Beschlüsse, Register
- Sich anmelden und angemeldet bleiben
- Den eigenen Beitragsstand sehen und den Beitrag zahlen
- Erfahren, warum die Mitwirkung ruht und was sie wiederherstellt · beim Versuch, einen Antrag einzubringen oder abzustimmen
- Favoriten setzen und Lebensbereiche abonnieren
- Eine Einschätzung beanstanden und Beiträge melden · auf jeder Antragsseite
-
◐
Antrag einbringen, unterstützen, mitreden, abstimmen
Gesperrt, solange die Identitätsstufe ungeprüft oder der Status nicht aktiv ist. Die Satzung 2.5 kennt kein Ruhen dieser Rechte: § 4 Abs 4 lit b gewährt sie ab dem Tag der Aufnahme uneingeschränkt, § 4 Abs 3 schließt jede Wirkung des Beitrags auf Rechte aus. -
○
Aufgenommen werden — Entscheidung des Koordinationsrats binnen vier Wochen
kommt mit offen -
○
Die Identität nachweisen — elektronisch (ID Austria) oder an einer Präsenzstelle
kommt mit offen — Teil C weist dafür keinen Bauschritt aus -
○
Eine Ablehnung der Aufnahme beim Parteischiedsgericht bekämpfen
kommt mit offen — Teil C weist dafür keinen Bauschritt aus
Wie man hineinkommt: Nach Registrierung und E-Mail-Bestätigung, bis der Mitgliedsbeitrag verbucht ist — oder wenn die Verwaltung ein Konto mit begründetem, auditiertem Beschluss pausiert.
Ein dritter Zustand: Wer ausgeschlossen ist (§ 4 Abs 5), ist nicht pausiert, sondern nicht mehr Mitglied — das ist keine Rolle, sondern ihr Ende. Das Konto bleibt stumm, die Beiträge zu laufenden Verfahren bleiben stehen — gelöscht wird nichts, was ein Verfahren betrifft. Dasselbe gilt für den selbst erklärten Austritt: Wer ausgetreten ist, verliert das Konto, nicht seine Spuren im Verfahren.
Die Räte der Satzung
Sieben Räte nach § 6. Sechs gibt es im Code, einer noch nicht — er steht trotzdem hier, weil sein Auftrag in der Satzung steht und die Lücke sichtbar bleiben soll.
Expertenrat — Gruppe 1 (Entwurf) § 6 Abs 7
Fachleute, die zur Beratung eines einzelnen Antrags herangezogen werden und in der ersten Gruppe den Vorschlag erarbeiten; der Expertenrat berät, er entscheidet nicht.
- Anträge in der Beratung im eigenen Arbeitsbereich sehen · im Entwurfsfenster eines Antrags
- Entwurfsfenster zu einem Antrag öffnen — der Antragswortlaut wird Fassung 1 · im Entwurfsfenster eines Antrags
- Fassungen anhängen; jede frueher geschriebene bleibt stehen · im Entwurfsfenster eines Antrags
- Wünsche der Unterstützer aus der Vorrunde lesen · im Entwurfsfenster eines Antrags
- Frist für den Erstvorschlag im Fenster sehen · im Entwurfsfenster eines Antrags
-
◐
Intern beraten — Beiträge werden festgehalten
· im Entwurfsfenster eines Antrags
Die Beiträge stehen nur im Arbeitsbereich der Gruppe; § 6 Abs 9 verlangt veröffentlichte Sitzungsprotokolle. -
◐
KI-Einschätzung zum eigenen Entwurf anfordern
· im Entwurfsfenster eines Antrags
Der Modell-Steckplatz antwortet nur, wenn ein Anbieter angeschlossen und das Monats-Tokenbudget nicht erschoepft ist; sonst bleibt er stumm. - Vollzugs- oder Beschaffungsbezug setzen — dann wird Gruppe 2 aus der Fachliste nachgelost und prüft vorab (§ 6 Abs 7) · im Entwurfsfenster eines Antrags
-
◐
Über die Einreichung intern abstimmen
· im Entwurfsfenster eines Antrags
Eigene Abstimmung ausserhalb der öffentlichen Beschlussliste: ohne Beschlussnummer, ohne Begruendung, ohne Frist; nur im Arbeitsbereich sichtbar (§ 6 Abs 9). - Vorschlag einreichen — an Gruppe 2 oder an die Unterstützer · im Entwurfsfenster eines Antrags
- Zurückgegebenen Vorschlag in einer neuen Runde überarbeiten · im Entwurfsfenster eines Antrags
-
◐
Der eingereichte Vorschlag steht mit Wortlaut und Wort-Diff öffentlich am Antrag
· im Entwurfsfenster eines Antrags
Nur, solange der Vorschlag den Unterstützern vorliegt. Während der Prüfung durch Gruppe 2 ist er öffentlich nicht zu sehen. - Die eigene Berufung steht mit Namen und Enddatum öffentlich
- Interessenbindungen und Honorare zum Antrag offenlegen · im Entwurfsfenster, bei der Stimme über die Einreichung
- Fassungen im Arbeitsplatz vergleichen (Diff) und Absätze kommentieren · im Entwurfsfenster des Antrags: mittlere Spalte mit Fassungen und Diff, Kommentar je Absatz
- Sich untereinander über andere Fragen abstimmen (Beschluss anlegen) · im eigenen Bereich unter „Beschluss anlegen (innere Angelegenheit)“
- Für einen einzelnen Antrag aus der Fachliste ausgelost werden
- Die Einschätzung der Zukunftswerkstatt als Arbeitsunterlage im Fenster nutzen · im Entwurfsfenster, rechte Spalte — Einschätzung einholen und nachlesen, gekennzeichnet als Modellrechnung
Wie man hineinkommt: Zweistufig (Entscheidung des Gründers vom 5.9.2026): Auf die öffentlich geführte Fachliste beruft der Koordinationsrat nach öffentlicher Ausschreibung für zwei Jahre, bestätigt durch die Mitgliederversammlung (§ 6 Abs 8); für den einzelnen Antrag werden die Fachleute daraus nach einem offengelegten Zufallsverfahren gezogen (§ 6 Abs 7). Heute: Die Fachliste führt die Verwaltung, ausgelost wird je Antrag zu Beginn der Beratung — Anker ist der Kopf der Audit-Kette, jede Ziehung ist nachrechenbar. Die Berufung durch den Koordinationsrat und die Bestätigung durch die Mitgliederversammlung fehlen noch.
Expertenrat — Gruppe 2 (Prüfung) § 6 Abs 7
Die zweite, unabhängig von der ersten besetzte Gruppe des Expertenrats; sie prüft deren Vorschlag auf Interessenkonflikte und Korruptionsgefahr.
- Zur Prüfung vorgelegte Vorschläge mit Wortlaut sehen
- Über die Prüfung als Gremium abstimmen — mit Frist und Quorum
- Vorschlag validieren
- Vorschlag mit veröffentlichter Begruendung zurückgeben
- Jede Stimme steht mit Namen und Begruendung öffentlich
- Prüfpunkte abhaken — sie wandern in die veröffentlichte Begründung
-
◐
Beim Koordinationsrat den Austausch von Mitgliedern der Gruppe 1 beantragen
Der Antrag benennt keine einzelnen Personen; gibt der Koordinationsrat durch Beschluss statt, enden die für diesen Antrag gelosten Rollen der Gruppe 1, und es wird neu gelost. -
○
Die interne Beratung der Gruppe 1 einsehen
kommt mit offen -
◐
Interessenbindungen und Honorare der eigenen Mitglieder offenlegen
Auf der Fachliste stehen sie allgemein; zum einzelnen Antrag legt Gruppe 1 sie bei der Einreichung offen — Gruppe 2 selbst wird beim Prüfen nicht danach gefragt. - Sich untereinander über andere Fragen abstimmen (Beschluss anlegen)
-
○
Vergabe-Schwellenwerte und mögliche Bieter als Arbeitsunterlage nutzen
kommt mit S12
Wie man hineinkommt: Wie Gruppe 1 — mit dem Unterschied, dass beide Gruppen unabhängig voneinander besetzt sein müssen (§ 6 Abs 7): Wer den Vorschlag erarbeitet hat, prüft ihn nicht. Heute wird Gruppe 2 aus derselben Fachliste mitgelost, wenn der Vollzugsbezug zur Zeit einer Ziehung schon gesetzt ist — aus dem Rest des Lostopfs, sodass niemand in beiden Gruppen sitzt; sonst trägt die Verwaltung die Rolle ein. Die Fachliste selbst führt die Verwaltung.
Koordinationsrat § 6 Abs 2
Er besteht aus fünf bis neun Mitgliedern und führt die laufenden Geschäfte, vertritt die Partei nach § 1 Abs 4, vollzieht die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und ist ihr rechenschaftspflichtig.
- Den Arbeitsbereich des Koordinationsrats öffnen
- Über den Austauschantrag der Gruppe 2 durch Beschluss entscheiden
- In einem internen Beschluss des Rates abstimmen
- Einen internen Beschluss anlegen und nach der Entscheidung den Umsetzungsvermerk schreiben
- Beschlüsse mit Nummer, Stimmen und Begründungen öffentlich nachweisen
- Die Besetzung aller Räte einsehen
-
○
Mitglieder der Räte auf öffentliche Ausschreibung bestellen und abberufen
kommt mit offen - Das Parameterregister mit Wert, Begründung und Änderungsgeschichte einsehen
- Befristete Tests neuer Registerwerte durch Beschluss anordnen
- Die Einführung eines getesteten Registerwertes durch Beschluss freigeben
-
◐
Den Posteingang der Zukunftswerkstatt sichten
Der Posteingang steht; heute speisen ihn die Auswertung von Parametertests und verlorene Vertrauensfragen (§ 7 Abs 10 lit f Z 7: Mitteilung an Klub oder Fraktion). Kandidaten für Hervorhebung und Muster-Berichte kommen erst mit der Zukunftswerkstatt. - Überlastungsmeldungen veröffentlichen und binnen 30 Tagen einen Vorschlag an die Mitgliederversammlung vorlegen
- Das öffentliche Umsetzungsregister einsehen
- Die Hervorhebung eines Antrags beim Integritätsrat durch Beschluss beantragen
-
◐
Parameter-Schema und Kennzahlen mit Partnersystemen austauschen
Die Ausgabe steht offen für jeden — sprachneutrales Schema 1.0, aggregiert, ohne Personenbezug. Das Einlesen fremder Register, die Gegenüberstellung und ein Partner-Bereich im Koordinationsrat fehlen. -
◐
Aufsicht über Faktenbasis, Parameterregister und Berichte der Zukunftswerkstatt
Öffentlich einsehbar sind der Stand des Modell-Steckplatzes, das Budget und die letzten Läufe; eine Faktenbasis und die Berichte fehlen.
Wie man hineinkommt: Wahl durch die Mitgliederversammlung auf vier Jahre; in jedem Jahr ohne reguläre Wahl eine Bestätigungsabstimmung über den Rat als Ganzes; Abberufung einzelner Mitglieder auf Antrag von fünf Prozent der stimmberechtigten Mitglieder (§ 6 Abs 2 lit a bis c). Heute trägt die Verwaltung die Rolle ein, und die Bestätigung ist ein Häkchen statt einer Abstimmung.
Integritätsrat § 6 Abs 3
Das Aufsichtsorgan der Partei; er überwacht die Einhaltung der Satzung und der Verfahrensordnung, die Integrität von ParlamentPlattform und Zukunftswerkstatt und die Anwendung des § 5 Abs 6.
- Einen eigenen Arbeitsbereich öffnen
- Eine Abstimmung durch veröffentlichten, begründeten Beschluss hervorheben
- Einen Antrag durch begründeten Beschluss formal zurückweisen
- Sperre einer Vertrauensfrage feststellen — binnen drei Tagen nach Einbringung durch begründeten, veröffentlichten Beschluss; die Plattform weist nichts von selbst ab · § 7 Abs 10 lit b und g
- Den Vollzug eines Beschlusses oder eine laufende Abstimmung aussetzen
-
○
Die Betroffenheit im Einzelfall feststellen
kommt mit einem eigenen Bauschritt, der zuvor einen Beschluss der Mitgliederversammlung über die Betroffenheitsregeln braucht (§ 5 Abs 6); geplant ist er noch nicht - In einem internen Beschluss des Rates abstimmen
- Beschlüsse aller Räte mit Stimmen und Begründungen einsehen
- Ein Verfahren nachrechnen: Zeitleiste, Audit-Spur und Export je Antrag · auf jeder Antragsseite
- Die offengelegten, versionierten Regelwerke prüfen
- Die eigene Besetzung öffentlich ausweisen
- Mindestens jährlich öffentlich berichten · Jahresbericht je Kalenderjahr, erzeugt aus Beschlüssen, Aussetzungen und Regelprüfung — Link im eigenen Bereich
-
○
Ein unabhängiges externes Sicherheitsaudit veranlassen und veröffentlichen
kommt mit einem externen Penetrationstest vor dem Betrieb mit 200 Personen, sobald das Budget freigegeben ist; geplant ist dafür noch kein Bauschritt
Wie man hineinkommt: Wahl durch die Mitgliederversammlung auf vier Jahre, drei bis sieben Mitglieder. Sie dürfen keinem anderen Rat angehören, kein Mandat für die DDÖ ausüben und in keinem Dienst- oder Auftragsverhältnis zur Partei stehen (§ 6 Abs 3 lit a). Heute trägt die Verwaltung die Rolle ein; die Unvereinbarkeiten prüft die Plattform bei der Berufung: Wer in einem anderen Rat sitzt oder ein Mandat für die DDÖ ausübt, wird abgewiesen, und wer im Integritätsrat sitzt, kommt in keinen anderen Rat und wird nicht in den Expertenrat gelost. Das Dienst- oder Auftragsverhältnis kennt die Plattform nicht — das bleibt Sache der Menschen.
Technischer Entwicklungsrat § 6 Abs 4
Er verantwortet Erstellung, Betrieb und Optimierung von ParlamentPlattform und Zukunftswerkstatt, beauftragt und überwacht externe Dienstleister und berichtet regelmäßig.
- Den Arbeitsbereich des Rates öffnen: Regelverzeichnis, Register, Zukunftswerkstatt · unter „Mein Gremium“
-
○
Betrieb und Weiterentwicklung von Plattform und Zukunftswerkstatt verantworten
kommt mit kein Bauschritt vorgesehen -
○
Die Leitgestalt des Hauptzugangs weiterentwickeln
kommt mit kein Bauschritt vorgesehen; die vier Felder stehen, geändert werden sie im Quelltext -
○
Externe Dienstleister beauftragen und überwachen
kommt mit kein Bauschritt vorgesehen -
○
Regelmäßig berichten und Sitzungsprotokolle veröffentlichen
kommt mit kein Bauschritt vorgesehen -
○
Ergebnisse der Zukunftswerkstatt als gekennzeichnete Modellrechnung einspeisen
kommt mit S11 - Im Rat abstimmen und Beschlüsse veröffentlichen
Wie man hineinkommt: Bestellung durch den Koordinationsrat auf öffentliche Ausschreibung hin für zwei Jahre, bestätigt durch die Mitgliederversammlung (§ 6 Abs 8). Heute trägt die Verwaltung die Rolle ein.
Integrations- und Berichtswesenrat § 6 Abs 5
Er führt die jährliche Evaluierung des Gesamtsystems durch und legt der Mitgliederversammlung einen öffentlichen Bericht samt Verbesserungsvorschlägen vor.
- Den Arbeitsbereich des Rates öffnen: Umsetzungsregister und Überlastungsmeldungen · unter „Mein Gremium“
-
○
Die jährliche Evaluierung des Gesamtsystems durchführen
kommt mit kein Bauschritt vorgesehen -
○
Beteiligung, Repräsentativität und Antragsdurchlauf messen
kommt mit S13; erste aggregierte Zahlen stehen schon unter /kennzahlen.json -
○
Die Wirkung der Regeln nach § 5 Abs 6 messen
kommt mit kein Bauschritt vorgesehen; diese Regeln sind selbst ungebaut und brauchen einen Satzungsbeschluss -
○
Den öffentlichen Bericht mit Verbesserungsvorschlägen vorlegen
kommt mit kein Bauschritt vorgesehen -
◐
Das öffentliche Umsetzungsregister führen
Das Register steht; fortgeschrieben wird es heute von der Verwaltung, nicht vom Rat. - Überlastungsmeldungen veröffentlichen (§ 6 Abs 10)
- Im Rat abstimmen und Beschlüsse veröffentlichen
Wie man hineinkommt: Bestellung durch den Koordinationsrat auf öffentliche Ausschreibung hin für zwei Jahre, bestätigt durch die Mitgliederversammlung (§ 6 Abs 8). Heute trägt die Verwaltung die Rolle ein.
Supportrat § 6 Abs 6
Er baut Unterstützungsstrukturen auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene auf, erstellt Schulungsunterlagen und leitet wiederkehrende Probleme als Verbesserungsvorschläge weiter.
-
○
Unterstützungsstrukturen auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene aufbauen
kommt mit kein Bauschritt vorgesehen -
○
Über Chat, E-Mail, Telefon und Präsenzstellen erreichbar sein
kommt mit kein Bauschritt vorgesehen -
○
Rückmeldungen der Mitglieder beantworten
kommt mit kein Bauschritt vorgesehen; die Anstöße liegen heute in der Verwaltung, eine Antwort ist nicht vorgesehen -
○
Schulungsunterlagen erstellen und bereitstellen
kommt mit kein Bauschritt vorgesehen; es gibt nur die dreiteilige Einführung nach der Bestätigung -
○
Wiederkehrende Probleme als Verbesserungsvorschläge weiterleiten
kommt mit kein Bauschritt vorgesehen -
○
Identität bei einer Präsenzstelle feststellen
kommt mit kein Bauschritt vorgesehen; die Stufe Präsenz setzt heute die Verwaltung von Hand -
○
Im Rat abstimmen und Beschlüsse veröffentlichen
kommt mit kein Bauschritt vorgesehen
Wie man hineinkommt: Bestellung durch den Koordinationsrat auf öffentliche Ausschreibung hin für zwei Jahre, bestätigt durch die Mitgliederversammlung (§ 6 Abs 8). Heute gar nicht: Die Plattform kennt den Rat nicht.
Ämter, Schiedsstelle und Außenbeziehungen
Wer die Beschlüsse nach außen trägt, wer im Streitfall entscheidet, wer von anderen Parteien aus mit uns arbeitet — und die Verwaltung, die einspringt, solange die zuständigen Räte nicht besetzt sind.
Mandatar § 7, besonders Abs 9
Mandatsträger der DDÖ auf Bundes-, Landes-, Bezirks- oder Gemeindeebene. Die Plattform führt für jeden einen öffentlichen Bereich mit Aufgaben und Fristen; die Ergebnisse der von ihm betreuten Abstimmungen sind Beschlusslage und Richtschnur seines Handelns (§ 7 Abs 9).
- Kandidatur für ein Mandat einbringen oder sich an einer bestehenden beteiligen · Bewerben auf der Antragsseite der laufenden Kandidatur
- Öffentlicher Bereich mit Lichtbild, Aufgaben, Fristen, Berichten und Rechenschaft
- Instant-Report zu einer Aufgabe samt Frist und Sitzungstag veröffentlichen · § 7 Abs 3 lit b
- Aus einem Report eine betreute Abstimmung erzeugen (Mandatsfrage) — sie steht sofort in der Abstimmung · im Instant-Report · § 7 Abs 9, § 5 Abs 3 lit d
- Rechenschaftsregister: Beschluss, Stimmverhalten und Begründung binnen sieben Tagen · § 7 Abs 5
- Sitzung live melden — Ticker je Tagesordnungspunkt mit Stimme, Beschlusslage der Plattform im Saal, amtlicher Stream nur als Link; daraus Rechenschaft und Sammelbericht · Karte „Sitzung“ im eigenen Bereich, am Sitzungstag · § 7 Abs 3 lit b, Abs 5, Abs 9
- Fragen aus dem Chat der Sitzung als beantwortet markieren · auf der eigenen Live-Seite
- Monatsbericht und Sammelbericht nach jedem Sitzungstag · § 7 Abs 3 lit b
- Eigene Aufgaben, Fristen und das Lichtbild einstellen
- Betreute Abstimmung an einer Aufgabe zeigen · im eigenen Bereich, je Aufgabe
- Die Rolle „Mandatar“ auf der Plattform
- Zur Vertrauensfrage Stellung nehmen — bis zum Ende der Abstimmung, im Wortlaut neben dem Antrag, ergänzbar, nie nachträglich änderbar · auf der Antragsseite der Vertrauensfrage · § 7 Abs 10 lit d
- Bestätigung nach § 7 Abs 10 lit f Z 3 beantragen — als betroffene Person frühestens sechs Monate nach dem Ergebnis, auch wenn die Rolle „Mandatar“ nach lit f Z 8 schon geendet hat; erst die Annahme hebt die Kandidatursperre auf · auf der eigenen Mandatar-Seite, Abschnitt „Vertrauen“ · § 7 Abs 10 lit f Z 3
- Rückgabezusage abgeben oder nicht abgeben — freiwillig, nicht einklagbar, öffentlich ausgewiesen · bei der Bewerbung im Kandidatur-Antrag · § 7 Abs 3
-
◐
Vollzugsbericht zu einem angenommenen Antrag abgeben
Den Umsetzungsstand schreibt heute nur die Verwaltung fort, obwohl die Satzung Mandatsträger selbst zum Vollzugsbericht verpflichtet.
Wie man hineinkommt: Über einen Kandidatur-Antrag auf der Plattform (§ 7 Abs 1): Jedes wählbare Mitglied stellt ihn selbst oder beteiligt sich an einem bestehenden — ein zweiter Antrag für dasselbe Mandat wird nicht eröffnet. Die Bewerbung mit der meisten Zustimmung gewinnt. Vor der Aufnahme in einen Wahlvorschlag steht eine schriftliche Mandatsvereinbarung (§ 7 Abs 3). Das errungene Mandat legt die Verwaltung an und verknüpft es mit der Kandidatur; die Rolle entsteht damit von selbst und endet mit dem Mandat — ohne Eintrag in eine Rollenliste.
Parteischiedsgericht § 11, § 6 Abs 1 lit h
Innerparteiliche Schlichtungseinrichtung aus fünf unabhängigen Personen, die in allen Streitigkeiten aus dem Parteiverhältnis entscheidet und allein die Nichtigkeit satzungswidriger Beschlüsse feststellt.
-
○
Öffentlich geführte Liste, aus der die Mitglieder ausgelost werden
kommt mit nicht in Teil C (S1–S14) vorgesehen -
○
Anrufung durch ein Mitglied: Zurückweisung eines Antrags, Ablehnung der Aufnahme, Ausschluss
kommt mit nicht in Teil C (S1–S14) vorgesehen -
○
Nichtigkeit eines Beschlusses feststellen und die Feststellung veröffentlichen
kommt mit nicht in Teil C (S1–S14) vorgesehen -
○
Eine Aussetzung des Integritätsrats binnen sieben Tagen bestätigen
kommt mit nicht in Teil C (S1–S14) vorgesehen -
○
Über die Anfechtung einer Vertrauensfrage binnen 30 Tagen entscheiden — Sperrfeststellung, Voraussetzungen, Zustandekommen des Ergebnisses
kommt mit nicht in Teil C (S1–S14) vorgesehen; heute vermerkt die Verwaltung Anrufung und Entscheidung, die Plattform wendet sie auf die Wirkungen eines Ergebnisses an — die Aufhebung einer Sperrfeststellung trägt sie noch nicht nach (§ 7 Abs 10 lit h) -
○
Entscheidung mit Begründung binnen sechs Monaten veröffentlichen
kommt mit nicht in Teil C (S1–S14) vorgesehen
Wie man hineinkommt: Von Fall zu Fall, nicht auf Dauer: Bei zwei Streitparteien macht jede zwei Mitglieder namhaft, diese wählen die vorsitzende Person; sonst entscheidet das Los aus einer öffentlich geführten Liste (§ 11 Abs 2). Mitglieder dürfen keinem anderen Organ angehören und kein Mandat der DDÖ ausüben (§ 11 Abs 3). Diese Liste führt die Plattform heute nicht.
Partnerpartei (internationale Zusammenarbeit) § 12, besonders Abs 5
Politische Organisationen und Parteien im In- und Ausland mit vergleichbaren Zielen der direkten Demokratie, mit denen die DDÖ Wissen, Software und bewährte Verfahren austauscht.
- Partner-Seite mit Vision, Modell, Schnittstellen und Einstieg lesen
- Kurzfassung in der eigenen Sprache lesen (FR, ES, IT, JA neben DE und EN) · auf den Partner-Seiten
- Übertragungspaket herunterladen: Satzungs-Baukasten, Einrichtung, Instanz-Vorlagen, Schema
- Parameter im gemeinsamen, sprachneutralen Schema abrufen
- Kennzahlen im gemeinsamen Schema abrufen
- Umsetzungsstand maschinenlesbar abrufen
-
◐
Kontakt aufnehmen
Nur als E-Mail-Link an plattform@ddoe.at; das Kontaktformular kommt mit dem Partner-Konto (S14b). -
○
Partner-Konto anlegen und von der Partei bestätigen lassen
kommt mit S14b -
○
Rolle „Partner“ und eigener Bereich für Partnerorganisationen
kommt mit S14b -
○
Parameter der eigenen Instanz einspielen und gegenüberstellen
kommt mit S14b -
○
Dokumentierte Austauschformate der Koordinationsräte (Austausch-Protokolle)
kommt mit S14b
Wie man hineinkommt: Heute formlos: Partner-Seite lesen, Übertragungspaket laden, Kontakt per E-Mail an plattform@ddoe.at. Das bestätigte Partner-Konto und die Rolle mit eigenem Bereich kommen mit S14b.
Verwaltung (Admin) § 6 Abs 2 (laufende Geschäfte)
Kein Organ der Satzung, sondern der technische Notbehelf: Ein Konto mit Adminrechten führt die Geschäfte, bis die Räte nach § 6 Abs 4 bis 6 besetzt sind.
-
◐
Mitglieder suchen und Stammdaten berichtigen
Dasselbe Formular setzt auch das öffentliche Pseudonym — seit 0.46 setzt das Mitglied es selbst im Profil; die Verwaltung kann es weiterhin überschreiben, ohne dass die Satzung ihr das aufträgt. -
◐
Identitätsstufe setzen und damit die Mitwirkung freischalten
Über die Aufnahme entscheidet nach § 4 Abs 1 der Koordinationsrat. Heute setzt die Verwaltung die Stufe im Stammdatenformular — ohne Beschluss, ohne Frist, ohne begründbare Ablehnung. -
◐
Mitgliedschaft pausieren oder ausschließen
Ein Ausschluss ist nach § 4 Abs 5 nur durch Entscheidung des Parteischiedsgerichts zulässig; der Knopf vollzieht den Beschluss, er ersetzt ihn nicht. Geprüft wird das nicht — verlangt wird nur eine Begründung, die im Audit-Log erscheint. - Adminrechte vergeben und entziehen
- Beitragseingänge verbuchen, erinnern, Kontoauszug abgleichen
-
◐
Rollen in die vier bestehenden Räte berufen, bestätigen und beenden
§ 6 Abs 8 trennt Bestellung (Koordinationsrat) und Bestätigung (Mitgliederversammlung); heute liegt beides in einer Hand, die Bestätigung ist ein Haken im Formular. Besetzbar sind nur Expertenrat 1 und 2, Koordinationsrat und Integritätsrat. -
◐
Werte im Parameterregister ändern
Die Einführung eines Wertes bedarf nach § 6 Abs 11 lit c der Freigabe des Koordinationsrats, befristete Tests ordnet er an. Beides gibt es nicht; die Verwaltung ändert mit Pflicht-Grund, der im Register und im Audit-Log steht. -
◐
Eine Fassung der Verfahrensordnung erzeugen und in Kraft setzen
Über die Verfahrensordnung beschließt nach § 5 Abs 7 die Mitgliederversammlung. Solange die Plattform diese Abstimmung nicht führen kann, handelt die Verwaltung stellvertretend — in zwei Schritten und mit Pflicht-Grund im öffentlichen Audit-Log. -
◐
Den Umsetzungsstand angenommener Anträge fortschreiben
Das Umsetzungsregister führt nach § 6 Abs 10 der Integrations- und Berichtswesenrat. Bis es ihn gibt, schreiben Admins fort; jeder Eintrag ist öffentlich, dauerhaft und auditiert. - Mandate anlegen, beenden und mit der Kandidatur verknüpfen · § 7 Abs 1
-
◐
Anfechtung und Entscheidung des Parteischiedsgerichts zu einer Vertrauensfrage vermerken, Rückgabezusage und Ergänzung der Mandatsvereinbarung nachtragen
· § 7 Abs 10 lit h und j, Abs 3
Vermerkt wird die Anfechtung eines veröffentlichten Ergebnisses; Anfechtungen der Feststellung nach lit b oder der Voraussetzungen nach lit b, c und g (§ 7 Abs 10 lit h) laufen derzeit außerhalb der Plattform. - Abstimmungen im Vertretungskörper nach dem Ende der Vertretung nachtragen — nach öffentlichen Quellen, gekennzeichnet, ohne Begründung · § 7 Abs 10 lit f Z 8
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◐
Aufgaben und Lichtbild eines Mandatars an seiner Stelle pflegen
Nach § 7 Abs 3 lit b stellt der Mandatar die Informationen selbst ein — das tut er seit 0.46 in seinem eigenen Bereich. Die Verwaltung kann weiterhin eingreifen; jeder Eingriff steht im Audit-Log, eine Satzungsgrundlage dafür gibt es nicht. -
◐
Rückmeldungen aus dem Anstoß-Widget sichten, einordnen und ausführen
Stand setzen und Ausfuhr als CSV oder JSON gehen. Ein Feld für den Vermerk und eine Rückfrage per E-Mail fehlen in der Ansicht; wiederkehrende Probleme weiterzuleiten ist nach § 6 Abs 6 Sache des Supportrats. -
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In die Arbeitsbereiche der Räte sehen
Admins dürfen zuschauen, aber nicht mitstimmen — das prüfen die Handlungen selbst. Das uneingeschränkte Einsichtsrecht gibt § 6 Abs 3 lit c dem Integritätsrat, nicht der Verwaltung. -
◐
Das Monatsbudget des Modell-Steckplatzes begrenzen
Das Budget steht als Wert ki-monatstokens im Register. Welcher Anbieter und welches Modell angeschlossen sind, entscheidet allein die Server-Einstellung — dafür gibt es keine Ansicht und keinen Beschluss.
Wie man hineinkommt: Adminrechte vergibt und entzieht ein anderes Admin-Konto; der satzungsgebende Erstzugang (DDOE_FIX_ADMIN) ist immer Admin und kann weder pausiert noch entmachtet werden. Eine Wahl oder Bestellung gibt es nicht.
Diese Seite entsteht aus einer versionierten Tabelle im Quellcode, nicht aus handgeschriebenem Text. Kommt ein Gremium hinzu, ohne dass die Tabelle nachgezogen wird, schlägt ein Test an — sonst wäre die Übersicht am Tag danach still falsch.