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Mitglied werden

Mitglied kann jede natürliche Person ab dem vollendeten 16. Lebensjahr werden, die sich zu den Grundsätzen des § 3 bekennt. Die Aufnahme ist nicht an Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz gebunden — stimmberechtigt bei staatsnahen Fragen sind Mitglieder nach Maßgabe der Satzung.

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Sie erhalten eine E-Mail mit einem Bestätigungslink (gültig 48 Stunden). Erst mit der Bestätigung wird Ihr Zugang aktiv — ein Passwort gibt es bewusst nicht: Sie melden sich künftig per E-Mail-Link an, später per ID Austria.

Was mit Ihren Daten geschieht: Name, Geburtsjahr und Gemeinde dienen der Mitgliederverwaltung nach der Satzung. Öffentlich erscheint nur Ihr Anzeigename bei Anträgen und Beiträgen; Abstimmungen laufen unter Pseudonym (§ 5 Abs 3). Keine Weitergabe, keine Werbung.