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Mitglied werden

Mitglied kann jede natürliche Person ab dem vollendeten 16. Lebensjahr werden, die sich zu den Grundsätzen des § 3 bekennt. Die Aufnahme ist nicht an Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz gebunden — stimmberechtigt bei staatsnahen Fragen sind Mitglieder nach Maßgabe der Satzung. Was die Mitgliedschaft bedeutet →

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Bitte lösen Sie die kleine Rechnung im Bild. Falls Sie das Bild nicht lesen können, schreiben Sie uns an didide@ddoe.at — wir helfen sofort.

Bitte aus dem amtlichen Gemeindeverzeichnis wählen — Bezirk und Bundesland ordnen wir dann automatisch zu. Mit der ID Austria erfolgt das später amtlich.

Ohne Haken zeigt die Plattform bis zur Wahl eines Anzeigenamens „Mitglied n“ (§ 5 Abs 3 lit a).

Anmelde- und Bestätigungslinks, Willkommens-, Freischaltungs- und Ausweisnachrichten, die Bestätigung eines Beitragseingangs, der Einspruchslink bei einem Adresswechsel und die Verständigung zu einer Vertrauensfrage über ein Mandat kommen unabhängig davon. Der Haken lässt sich jederzeit im Profil setzen oder entfernen.

Sie erhalten eine E-Mail mit einem Bestätigungslink (gültig 48 Stunden). Erst mit der Bestätigung wird Ihr Zugang aktiv — ein Passwort gibt es bewusst nicht: Sie melden sich künftig per E-Mail-Link an, später per ID Austria.

Was mit Ihren Daten geschieht: Name und Gemeinde dienen der Mitgliederverwaltung nach der Satzung; das Geburtsjahr wird nur geprüft (§ 4 Abs 1) und nicht gespeichert. Öffentlich erscheint Ihr Anzeigename bei Anträgen und Beiträgen; Ihr Klarname nur mit Ihrer Einwilligung (§ 5 Abs 3 lit a). Abstimmungen laufen unter Pseudonym (§ 5 Abs 3). Weitergabe nur an unsere Dienstleister für Betrieb und Versand (siehe Datenschutzerklärung), keine Werbung.

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