Mitglied werden
Mitglied kann jede natürliche Person ab dem vollendeten 16. Lebensjahr werden, die sich zu den Grundsätzen des § 3 bekennt. Die Aufnahme ist nicht an Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz gebunden — stimmberechtigt bei staatsnahen Fragen sind Mitglieder nach Maßgabe der Satzung. Was die Mitgliedschaft bedeutet →
Was mit Ihren Daten geschieht: Name und Gemeinde dienen der Mitgliederverwaltung nach der Satzung; das Geburtsjahr wird nur geprüft (§ 4 Abs 1) und nicht gespeichert. Öffentlich erscheint Ihr Anzeigename bei Anträgen und Beiträgen; Ihr Klarname nur mit Ihrer Einwilligung (§ 5 Abs 3 lit a). Abstimmungen laufen unter Pseudonym (§ 5 Abs 3). Weitergabe nur an unsere Dienstleister für Betrieb und Versand (siehe Datenschutzerklärung), keine Werbung.