Mitglied werden
Mitglied kann jede natürliche Person ab dem vollendeten 16. Lebensjahr werden, die sich zu den Grundsätzen des § 3 bekennt. Die Aufnahme ist nicht an Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz gebunden — stimmberechtigt bei staatsnahen Fragen sind Mitglieder nach Maßgabe der Satzung.
Was mit Ihren Daten geschieht: Name, Geburtsjahr und Gemeinde dienen der Mitgliederverwaltung nach der Satzung. Öffentlich erscheint nur Ihr Anzeigename bei Anträgen und Beiträgen; Abstimmungen laufen unter Pseudonym (§ 5 Abs 3). Keine Weitergabe, keine Werbung.