Die Fachliste
Aus dieser Liste wird der Expertenrat für jeden einzelnen Antrag ausgelost — nach einem offengelegten Zufallsverfahren (§ 6 Abs 7). Wer darauf steht, legt Interessenbindungen und Honorare offen; ohne diese Angabe wäre die Auslosung eine Auswahl unter Unbekannten. Der Schlüssel neben dem Namen ist die Kennung, mit der die Ziehung rechnet.
0 Personen stehen zur Auslosung bereit. Eine Gruppe des Expertenrats hat mindestens 3 Mitglieder (§ 6 Abs 8); stellt Gruppe 1 einen Vollzugs- oder Beschaffungsbezug fest, wird eine zweite, unabhängig besetzte Gruppe nachgelost. Wie das Los rechnet →
Noch steht niemand auf der Fachliste.
Wie man auf die Liste kommt: Nach § 6 Abs 8 bestellt der Koordinationsrat ihre Mitglieder auf öffentliche Ausschreibung hin für zwei Jahre, bestätigt durch die Mitgliederversammlung; das Los nach § 6 Abs 7 zieht daraus für den einzelnen Antrag. Diesen Weg gibt es auf der Plattform noch nicht — heute trägt die Verwaltung die Liste ein. Was fehlt, steht offen in der Rollenübersicht. Zur Rollenübersicht →