Kandidatur Michael Hackl als Bürgermeister und für Platz 1 der Gemeinderatsliste St. Marienkirchen an der Polsenz 2027 – Pilotgemeinde für bürgergesteuerte Gemeindepolitik
Unterstützung
Mandats-Kandidatur
Gemeinde · St. Marienkirchen an der Polsenz
Verkehr & MobilitätDigitales & MedienMandat & Abgeordnete
☆
Text
Fassung 1
Antragsteller: Michael Hackl, Unterfreundorf 17, 4076 St. Marienkirchen an der Polsenz Ebene und Gebiet: Gemeinde St. Marienkirchen an der Polsenz (Bezirk Eferding, Oberösterreich)
Die stimmberechtigten Mitglieder mögen beschließen:
Kandidatur. Michael Hackl wird als Kandidat der Direkten Demokratie Österreich (DDÖ) für die Wahl des Bürgermeisters der Marktgemeinde St. Marienkirchen an der Polsenz 2027 nominiert und auf Platz 1 des Wahlvorschlags der DDÖ für die Gemeinderatswahl 2027 gereiht (Satzung § 7 Abs. 1). Die weiteren Listenplätze werden im Kandidaturverfahren nach § 7 Abs. 1 besetzt.
Einreichung. Michael Hackl wird ermächtigt, als zustellungsbevollmächtigte Person die Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl und die Bürgermeisterwahl unter der Parteibezeichnung „Direkte Demokratie Österreich“ und der Kurzbezeichnung „DDÖ“ bei der Gemeindewahlbehörde einzubringen. Seine Stellvertreterin ist Romy Feist.
Pilotgemeinde. St. Marienkirchen an der Polsenz wird Pilotgemeinde der DDÖ für bürgergesteuerte Gemeindepolitik. Für den Fall seiner Wahl verpflichtet sich Michael Hackl für die gesamte Funktionsperiode zu Folgendem: a) Richtschnur: Die Beschlüsse der für die Gemeindeebene St. Marienkirchen an der Polsenz stimmberechtigten Mitglieder sind Richtschnur für seine Anträge, sein Stimmverhalten und seine Amtsführung als Bürgermeister sowie im Gemeinderat und im Gemeindevorstand (§ 7). b) Vorlage: Er stellt die ihm bekannten Tagesordnungspunkte jeder Gemeinderatssitzung spätestens 14 Tage vor der Sitzung als Mandatsfragen auf die Plattform. Voranschlag, Rechnungsabschluss, Änderungen des Flächenwidmungsplans und größere Investitionsvorhaben legt er zusätzlich rechtzeitig als Sachantrag mit Beratungsphase vor. c) Rechenschaft: Er trägt binnen sieben Tagen nach jeder Sitzung Beschluss, eigene Stimme und Begründung in das Rechenschaftsregister ein (§ 7 Abs. 3 lit. b). Jede Abweichung von einem Plattformbeschluss begründet er öffentlich. d) Vertrauensfrage: Er stellt sich der Vertrauensfrage nach § 7 Abs. 10 und anerkennt deren Folgen für seine Rollen in der DDÖ. e) Gesetzliche Grenzen: Die Bindung gilt, soweit das Gesetz Entscheidungsspielraum lässt. Ausgenommen sind Entscheidungen, die er als Behörde zu treffen hat (etwa Bescheide im Bauverfahren), Angelegenheiten des übertragenen Wirkungsbereichs, Maßnahmen bei Gefahr im Verzug sowie Informationen, die Geheimhaltungs- oder Datenschutzpflichten unterliegen. Darüber berichtet er nachträglich, soweit das rechtlich zulässig ist. f) Zugang: Er bietet in der Gemeinde regelmäßig Präsenztermine an, bei denen Bürgerinnen und Bürger Mitglied werden und im Offline-Verfahren nach § 13 Abs. 2 und 3 abstimmen können. g) Auswertung: Nach zwölf Monaten und am Ende der Funktionsperiode veröffentlicht er einen Pilotbericht zu Beteiligung, Umsetzungsstand laut Umsetzungsregister und Abweichungen.
Unterstützung durch die Organe. Der Koordinationsrat wird ersucht, die Gemeindeebene St. Marienkirchen an der Polsenz auf der Plattform einzurichten und für die Pilotgemeinde berechtigte Erfasserinnen und Erfasser für das Offline-Verfahren (§ 13) zu bestimmen.
Die stimmberechtigten Mitglieder mögen beschließen:
Kandidatur. Michael Hackl wird als Kandidat der Direkten Demokratie Österreich (DDÖ) für die Wahl des Bürgermeisters der Marktgemeinde St. Marienkirchen an der Polsenz 2027 nominiert und auf Platz 1 des Wahlvorschlags der DDÖ für die Gemeinderatswahl 2027 gereiht (Satzung § 7 Abs. 1). Die weiteren Listenplätze werden im Kandidaturverfahren nach § 7 Abs. 1 besetzt.
Einreichung. Michael Hackl wird ermächtigt, als zustellungsbevollmächtigte Person die Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl und die Bürgermeisterwahl unter der Parteibezeichnung „Direkte Demokratie Österreich“ und der Kurzbezeichnung „DDÖ“ bei der Gemeindewahlbehörde einzubringen. Seine Stellvertreterin ist Romy Feist.
Pilotgemeinde. St. Marienkirchen an der Polsenz wird Pilotgemeinde der DDÖ für bürgergesteuerte Gemeindepolitik. Für den Fall seiner Wahl verpflichtet sich Michael Hackl für die gesamte Funktionsperiode zu Folgendem: a) Richtschnur: Die Beschlüsse der für die Gemeindeebene St. Marienkirchen an der Polsenz stimmberechtigten Mitglieder sind Richtschnur für seine Anträge, sein Stimmverhalten und seine Amtsführung als Bürgermeister sowie im Gemeinderat und im Gemeindevorstand (§ 7). b) Vorlage: Er stellt die ihm bekannten Tagesordnungspunkte jeder Gemeinderatssitzung spätestens 14 Tage vor der Sitzung als Mandatsfragen auf die Plattform. Voranschlag, Rechnungsabschluss, Änderungen des Flächenwidmungsplans und größere Investitionsvorhaben legt er zusätzlich rechtzeitig als Sachantrag mit Beratungsphase vor. c) Rechenschaft: Er trägt binnen sieben Tagen nach jeder Sitzung Beschluss, eigene Stimme und Begründung in das Rechenschaftsregister ein (§ 7 Abs. 3 lit. b). Jede Abweichung von einem Plattformbeschluss begründet er öffentlich. d) Vertrauensfrage: Er stellt sich der Vertrauensfrage nach § 7 Abs. 10 und anerkennt deren Folgen für seine Rollen in der DDÖ. e) Gesetzliche Grenzen: Die Bindung gilt, soweit das Gesetz Entscheidungsspielraum lässt. Ausgenommen sind Entscheidungen, die er als Behörde zu treffen hat (etwa Bescheide im Bauverfahren), Angelegenheiten des übertragenen Wirkungsbereichs, Maßnahmen bei Gefahr im Verzug sowie Informationen, die Geheimhaltungs- oder Datenschutzpflichten unterliegen. Darüber berichtet er nachträglich, soweit das rechtlich zulässig ist. f) Zugang: Er bietet in der Gemeinde regelmäßig Präsenztermine an, bei denen Bürgerinnen und Bürger Mitglied werden und im Offline-Verfahren nach § 13 Abs. 2 und 3 abstimmen können. g) Auswertung: Nach zwölf Monaten und am Ende der Funktionsperiode veröffentlicht er einen Pilotbericht zu Beteiligung, Umsetzungsstand laut Umsetzungsregister und Abweichungen.
Unterstützung durch die Organe. Der Koordinationsrat wird ersucht, die Gemeindeebene St. Marienkirchen an der Polsenz auf der Plattform einzurichten und für die Pilotgemeinde berechtigte Erfasserinnen und Erfasser für das Offline-Verfahren (§ 13) zu bestimmen.
Begründung
Die DDÖ will zeigen, dass Bürgerinnen und Bürger politische Entscheidungen selbst treffen können. Am überzeugendsten gelingt das dort, wo Politik den Menschen am nächsten ist: in der Gemeinde. St. Marienkirchen an der Polsenz eignet sich dafür. Mit rund 1.950 Wahlberechtigten (2021) ist die Gemeinde überschaubar. Ihre Themen – Straßen, Kinderbetreuung, Widmungen, Gemeindebudget – betreffen alle unmittelbar, und die Wirkung jeder Entscheidung ist sichtbar.
Bürgermeister und Gemeinderat zugleich: In Oberösterreich kann nur für das Bürgermeisteramt kandidieren, wer auf Platz 1 einer Gemeinderatsliste steht; dieselbe Liste bringt den Bürgermeister-Wahlvorschlag ein (§ 35 und § 36 Abs. 1 Oö. Kommunalwahlordnung). Der Bürgermeister leitet Gemeinderat und Gemeindevorstand, bereitet die Sitzungen vor und vollzieht die Beschlüsse. Gerade in dieser Rolle zeigt sich, ob Beschlüsse der Plattform im Alltag einer Gemeinde tragen.
Rechtlich sauber: Das Mandat bleibt frei, die gesetzlichen Pflichten des Bürgermeisters bleiben unberührt. Die Steuerung erfolgt so, wie es die Satzung vorsieht: Plattformbeschlüsse sind Richtschnur (§ 7), jede Stimme wird im Rechenschaftsregister offengelegt, Abweichungen werden begründet, und die Mitglieder können die Vertrauensfrage stellen (§ 7 Abs. 10). Punkt 3 lit. e nennt offen, wo das Gesetz eine Bindung nicht zulässt.
Für alle zugänglich: Ein Pilot auf dem Land muss auch Menschen ohne Internet erreichen. Deshalb sind Präsenztermine und das Offline-Verfahren nach § 13 Teil des Antrags.
Lernen für ganz Österreich: Rechenschafts- und Umsetzungsregister machen nachrechenbar, was aus den Beschlüssen wird. Der Pilotbericht zeigt, was funktioniert und was nicht, und ist Grundlage für weitere Gemeinden.
Zeitplan: Die Wahl findet voraussichtlich am 26. September 2027 statt; Wahlvorschläge können ab dem Stichtag, voraussichtlich 6. Juli 2027, eingebracht werden. Eine frühe Nominierung lässt Zeit, weitere Kandidatinnen und Kandidaten und die nötigen Unterstützungserklärungen zu gewinnen.
Zur Person: Michael Hackl ist Unternehmer und wohnt in Unterfreundorf 17, St. Marienkirchen an der Polsenz.
Bürgermeister und Gemeinderat zugleich: In Oberösterreich kann nur für das Bürgermeisteramt kandidieren, wer auf Platz 1 einer Gemeinderatsliste steht; dieselbe Liste bringt den Bürgermeister-Wahlvorschlag ein (§ 35 und § 36 Abs. 1 Oö. Kommunalwahlordnung). Der Bürgermeister leitet Gemeinderat und Gemeindevorstand, bereitet die Sitzungen vor und vollzieht die Beschlüsse. Gerade in dieser Rolle zeigt sich, ob Beschlüsse der Plattform im Alltag einer Gemeinde tragen.
Rechtlich sauber: Das Mandat bleibt frei, die gesetzlichen Pflichten des Bürgermeisters bleiben unberührt. Die Steuerung erfolgt so, wie es die Satzung vorsieht: Plattformbeschlüsse sind Richtschnur (§ 7), jede Stimme wird im Rechenschaftsregister offengelegt, Abweichungen werden begründet, und die Mitglieder können die Vertrauensfrage stellen (§ 7 Abs. 10). Punkt 3 lit. e nennt offen, wo das Gesetz eine Bindung nicht zulässt.
Für alle zugänglich: Ein Pilot auf dem Land muss auch Menschen ohne Internet erreichen. Deshalb sind Präsenztermine und das Offline-Verfahren nach § 13 Teil des Antrags.
Lernen für ganz Österreich: Rechenschafts- und Umsetzungsregister machen nachrechenbar, was aus den Beschlüssen wird. Der Pilotbericht zeigt, was funktioniert und was nicht, und ist Grundlage für weitere Gemeinden.
Zeitplan: Die Wahl findet voraussichtlich am 26. September 2027 statt; Wahlvorschläge können ab dem Stichtag, voraussichtlich 6. Juli 2027, eingebracht werden. Eine frühe Nominierung lässt Zeit, weitere Kandidatinnen und Kandidaten und die nötigen Unterstützungserklärungen zu gewinnen.
Zur Person: Michael Hackl ist Unternehmer und wohnt in Unterfreundorf 17, St. Marienkirchen an der Polsenz.
Unterstützen
Zum Unterstützen bitte anmelden oder Mitglied werden.
Bewerbungen (1)
Wer sich beteiligt, wird hier als wählbar geführt. Die Bewerbung mit der meisten Zustimmung gewinnt die Wahl; die Zustimmungsreihenfolge ergibt die Reihung des Wahlvorschlags (§ 7 Abs 1).
Michael Hackl · beworben am 30.09.2026 · Rückgabezusage: abgegeben
Ich bin Michael Hackl, Jahrgang 1982, und lebe seit Mai 2024 in Unterfreundorf in der Marktgemeinde St. Marienkirchen an der Polsenz. Ich bin Gründer der Direkten Demokratie Österreich (DDÖ).
Beruflich bin ich Inhaber der Drone Life Systems FlexCo und betreibe DROHNENSHOP.AT. Als Drohnendienstleister arbeite ich mit Agrar- und Transportdrohnen, unterrichte als Dozent für Drohnentechnologie am Campus Wels und bin Erfinder und Autor.
Warum ich kandidiere
Als Gründer der DDÖ will ich zeigen, dass direkte Demokratie im Alltag funktioniert – dort, wo ich selbst lebe, und so, dass ich mich als Erster an unsere eigenen Regeln binde. Werde ich gewählt, entscheiden die Bürgerinnen und Bürger von St. Marienkirchen über die ParlamentPlattform mit, und ich setze um. Meine Anträge, mein Stimmverhalten im Gemeinderat und meine Amtsführung richten sich nach ihren Beschlüssen, soweit das Gesetz Spielraum lässt.
Wie ich arbeite
In meinem Beruf gilt für mich: ehrlich beraten statt verkaufen. So verstehe ich auch das Bürgermeisteramt. Ich lege offen, welche Möglichkeiten es gibt, was sie kosten und wo die Grenzen liegen – entscheiden sollen die Menschen, die es betrifft. Muss ich von einem Beschluss abweichen, begründe ich das öffentlich im Rechenschaftsregister.
Was ich mitbringe
Unternehmerische Praxis: Ich führe ein eigenes Unternehmen – mit Kalkulation, Kundengesprächen und sauberer Dokumentation.
Erfahrung in der Lehre: Als Dozent erkläre ich komplexe Technik verständlich. Das hilft, die Plattform für alle zugänglich zu machen – auch für jene, die wenig online sind, mit regelmäßigen Terminen vor Ort.
Nähe zur Landwirtschaft: Mit Agrardrohnen arbeite ich für landwirtschaftliche Betriebe und kenne deren Arbeit aus der Praxis.
Erfindergeist: die Bereitschaft, Neues auszuprobieren und die Ergebnisse ehrlich auszuwerten.
Kontakt: +43 676 6609868 · hackl@ddoe.at
Beruflich bin ich Inhaber der Drone Life Systems FlexCo und betreibe DROHNENSHOP.AT. Als Drohnendienstleister arbeite ich mit Agrar- und Transportdrohnen, unterrichte als Dozent für Drohnentechnologie am Campus Wels und bin Erfinder und Autor.
Warum ich kandidiere
Als Gründer der DDÖ will ich zeigen, dass direkte Demokratie im Alltag funktioniert – dort, wo ich selbst lebe, und so, dass ich mich als Erster an unsere eigenen Regeln binde. Werde ich gewählt, entscheiden die Bürgerinnen und Bürger von St. Marienkirchen über die ParlamentPlattform mit, und ich setze um. Meine Anträge, mein Stimmverhalten im Gemeinderat und meine Amtsführung richten sich nach ihren Beschlüssen, soweit das Gesetz Spielraum lässt.
Wie ich arbeite
In meinem Beruf gilt für mich: ehrlich beraten statt verkaufen. So verstehe ich auch das Bürgermeisteramt. Ich lege offen, welche Möglichkeiten es gibt, was sie kosten und wo die Grenzen liegen – entscheiden sollen die Menschen, die es betrifft. Muss ich von einem Beschluss abweichen, begründe ich das öffentlich im Rechenschaftsregister.
Was ich mitbringe
Unternehmerische Praxis: Ich führe ein eigenes Unternehmen – mit Kalkulation, Kundengesprächen und sauberer Dokumentation.
Erfahrung in der Lehre: Als Dozent erkläre ich komplexe Technik verständlich. Das hilft, die Plattform für alle zugänglich zu machen – auch für jene, die wenig online sind, mit regelmäßigen Terminen vor Ort.
Nähe zur Landwirtschaft: Mit Agrardrohnen arbeite ich für landwirtschaftliche Betriebe und kenne deren Arbeit aus der Praxis.
Erfindergeist: die Bereitschaft, Neues auszuprobieren und die Ergebnisse ehrlich auszuwerten.
Kontakt: +43 676 6609868 · hackl@ddoe.at
Zum Bewerben bitte anmelden oder Mitglied werden.
Eingefrorene Regeln (§ 5 Abs 5)
Diese Regeln galten beim Einbringen und gelten bis zum Ende — keine spätere Änderung wirkt auf dieses Verfahren.
- Unterstützungsschwelle
- 3 Unterstützungen
- Frist zum Unterstützen
- 60 Tage
- Beratung
- 21 Tage
- Abstimmung
- 28 Tage
- Mindestbeteiligung
- 5 %
- Mehrheit
- Ja mehr als Nein
- Sperre für Wiedereinbringung
- 6 Monate
- Anwartschaft
- entfällt — Übergangsregel (§ 4 Abs 4 lit d)
- Verfahrensordnung
- sachantrag-standard v2
Rohdaten
{
"id": "sachantrag-standard",
"version": 2,
"review_tage": 14,
"beratung_tage": 21,
"hoechstrunden": 3,
"pruefung_tage": 7,
"mehrheitsbasis": "ja_nein",
"abstimmung_tage": 28,
"uebergangsregel": true,
"losregel_fassung": 1,
"beratung_entfaellt": false,
"mindestbeteiligung": 0.05,
"expertenrat_gruppe1": 3,
"expertenrat_gruppe2": 3,
"ueberarbeitung_tage": 14,
"unterstuetzung_anteil": 0.0,
"unterstuetzung_schwelle": 3,
"vorschlag_annahme_anteil": 0.5,
"unterstuetzung_frist_tage": 60,
"unterstuetzung_mindestzahl": 0,
"abstimmung_fruehestens_tage": 0,
"tendenz_ab_mindestbeteiligung": 0,
"unterstuetzung_grundgesamtheit": 0,
"wiedereinbringung_sperre_monate": 6,
"abstimmung_spaetestens_tage_nach_schwelle": 0
}
Chat
Noch kein Beitrag.
Mitlesen ist offen — zum Mitreden bitte anmelden.
Archiv
Unterstützungsphase
Kein Beitrag in dieser Phase.
Audit-Spur
- antrag_eingebracht
d4d0254d7eab - kategorien_zugeordnet
b1300216d6fd - post_neuer_antrag
517dc89338aa - bewerbung
8d216c035838 - unterstuetzung
987dd3a8484e - unterstuetzung
c8c91118e3c3