# Kandidatur Michael Hackl als Bürgermeister und für Platz 1 der Gemeinderatsliste St. Marienkirchen an der Polsenz 2027 – Pilotgemeinde für bürgergesteuerte Gemeindepolitik

Antrag 10 · Mandats-Kandidatur · Gemeinde · Phase: Unterstützungsphase
Eingebracht: 2026-09-30 · 2 Unterstützungen

## Fassung 1 (2026-09-30)

Antragsteller: Michael Hackl, Unterfreundorf 17, 4076 St. Marienkirchen an der Polsenz Ebene und Gebiet: Gemeinde St. Marienkirchen an der Polsenz (Bezirk Eferding, Oberösterreich)

Die stimmberechtigten Mitglieder mögen beschließen:

Kandidatur. Michael Hackl wird als Kandidat der Direkten Demokratie Österreich (DDÖ) für die Wahl des Bürgermeisters der Marktgemeinde St. Marienkirchen an der Polsenz 2027 nominiert und auf Platz 1 des Wahlvorschlags der DDÖ für die Gemeinderatswahl 2027 gereiht (Satzung § 7 Abs. 1). Die weiteren Listenplätze werden im Kandidaturverfahren nach § 7 Abs. 1 besetzt.
Einreichung. Michael Hackl wird ermächtigt, als zustellungsbevollmächtigte Person die Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl und die Bürgermeisterwahl unter der Parteibezeichnung „Direkte Demokratie Österreich“ und der Kurzbezeichnung „DDÖ“ bei der Gemeindewahlbehörde einzubringen. Seine Stellvertreterin ist Romy Feist.
Pilotgemeinde. St. Marienkirchen an der Polsenz wird Pilotgemeinde der DDÖ für bürgergesteuerte Gemeindepolitik. Für den Fall seiner Wahl verpflichtet sich Michael Hackl für die gesamte Funktionsperiode zu Folgendem: a) Richtschnur: Die Beschlüsse der für die Gemeindeebene St. Marienkirchen an der Polsenz stimmberechtigten Mitglieder sind Richtschnur für seine Anträge, sein Stimmverhalten und seine Amtsführung als Bürgermeister sowie im Gemeinderat und im Gemeindevorstand (§ 7). b) Vorlage: Er stellt die ihm bekannten Tagesordnungspunkte jeder Gemeinderatssitzung spätestens 14 Tage vor der Sitzung als Mandatsfragen auf die Plattform. Voranschlag, Rechnungsabschluss, Änderungen des Flächenwidmungsplans und größere Investitionsvorhaben legt er zusätzlich rechtzeitig als Sachantrag mit Beratungsphase vor. c) Rechenschaft: Er trägt binnen sieben Tagen nach jeder Sitzung Beschluss, eigene Stimme und Begründung in das Rechenschaftsregister ein (§ 7 Abs. 3 lit. b). Jede Abweichung von einem Plattformbeschluss begründet er öffentlich. d) Vertrauensfrage: Er stellt sich der Vertrauensfrage nach § 7 Abs. 10 und anerkennt deren Folgen für seine Rollen in der DDÖ. e) Gesetzliche Grenzen: Die Bindung gilt, soweit das Gesetz Entscheidungsspielraum lässt. Ausgenommen sind Entscheidungen, die er als Behörde zu treffen hat (etwa Bescheide im Bauverfahren), Angelegenheiten des übertragenen Wirkungsbereichs, Maßnahmen bei Gefahr im Verzug sowie Informationen, die Geheimhaltungs- oder Datenschutzpflichten unterliegen. Darüber berichtet er nachträglich, soweit das rechtlich zulässig ist. f) Zugang: Er bietet in der Gemeinde regelmäßig Präsenztermine an, bei denen Bürgerinnen und Bürger Mitglied werden und im Offline-Verfahren nach § 13 Abs. 2 und 3 abstimmen können. g) Auswertung: Nach zwölf Monaten und am Ende der Funktionsperiode veröffentlicht er einen Pilotbericht zu Beteiligung, Umsetzungsstand laut Umsetzungsregister und Abweichungen.
Unterstützung durch die Organe. Der Koordinationsrat wird ersucht, die Gemeindeebene St. Marienkirchen an der Polsenz auf der Plattform einzurichten und für die Pilotgemeinde berechtigte Erfasserinnen und Erfasser für das Offline-Verfahren (§ 13) zu bestimmen.

*Die DDÖ will zeigen, dass Bürgerinnen und Bürger politische Entscheidungen selbst treffen können. Am überzeugendsten gelingt das dort, wo Politik den Menschen am nächsten ist: in der Gemeinde. St. Marienkirchen an der Polsenz eignet sich dafür. Mit rund 1.950 Wahlberechtigten (2021) ist die Gemeinde überschaubar. Ihre Themen – Straßen, Kinderbetreuung, Widmungen, Gemeindebudget – betreffen alle unmittelbar, und die Wirkung jeder Entscheidung ist sichtbar.

Bürgermeister und Gemeinderat zugleich: In Oberösterreich kann nur für das Bürgermeisteramt kandidieren, wer auf Platz 1 einer Gemeinderatsliste steht; dieselbe Liste bringt den Bürgermeister-Wahlvorschlag ein (§ 35 und § 36 Abs. 1 Oö. Kommunalwahlordnung). Der Bürgermeister leitet Gemeinderat und Gemeindevorstand, bereitet die Sitzungen vor und vollzieht die Beschlüsse. Gerade in dieser Rolle zeigt sich, ob Beschlüsse der Plattform im Alltag einer Gemeinde tragen.

Rechtlich sauber: Das Mandat bleibt frei, die gesetzlichen Pflichten des Bürgermeisters bleiben unberührt. Die Steuerung erfolgt so, wie es die Satzung vorsieht: Plattformbeschlüsse sind Richtschnur (§ 7), jede Stimme wird im Rechenschaftsregister offengelegt, Abweichungen werden begründet, und die Mitglieder können die Vertrauensfrage stellen (§ 7 Abs. 10). Punkt 3 lit. e nennt offen, wo das Gesetz eine Bindung nicht zulässt.

Für alle zugänglich: Ein Pilot auf dem Land muss auch Menschen ohne Internet erreichen. Deshalb sind Präsenztermine und das Offline-Verfahren nach § 13 Teil des Antrags.

Lernen für ganz Österreich: Rechenschafts- und Umsetzungsregister machen nachrechenbar, was aus den Beschlüssen wird. Der Pilotbericht zeigt, was funktioniert und was nicht, und ist Grundlage für weitere Gemeinden.

Zeitplan: Die Wahl findet voraussichtlich am 26. September 2027 statt; Wahlvorschläge können ab dem Stichtag, voraussichtlich 6. Juli 2027, eingebracht werden. Eine frühe Nominierung lässt Zeit, weitere Kandidatinnen und Kandidaten und die nötigen Unterstützungserklärungen zu gewinnen.

Zur Person: Michael Hackl ist Unternehmer und wohnt in Unterfreundorf 17, St. Marienkirchen an der Polsenz.*

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## Audit-Spur

- 2026-09-30 06:20 · antrag_eingebracht · `d4d0254d7eabe9f8a7f37c20898fca131370f135e85f3bc3ac63bd53a612f40a`
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