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Verbot der Börsennotierung von Unternehmen der Rüstungs- und Pharmaindustrie zur Wahrung des öffentlichen Interesses an Frieden und Gesundheit

eingebracht 29.09.2026 von Michael Hackl · 2 Unterstützungen · Frist 28.11.2026

Text

Fassung 1

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen sowie der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft, wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Notierung von Unternehmen, deren Hauptgeschäftszweck die Entwicklung, die Produktion oder der Vertrieb von Rüstungsgütern und/oder systemrelevanten Pharmazeutika ist, an österreichischen Wertpapierbörsen (insbesondere der Wiener Börse) untersagt.

Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, sich auf Ebene der Europäischen Union mit Nachdruck für eine EU-weite Richtlinie einzusetzen, die den Kapitalmarktzugang für diese ethisch hochsensiblen Sektoren stark reguliert oder verbietet, um die strukturelle und profitorientierte Abhängigkeit von Krieg, Krisen und chronischen Krankheiten im Interesse der europäischen Bevölkerung zu durchbrechen.

Begründung

Das Prinzip der Börsennotierung und des Shareholder-Value-Ansatzes beruht auf der Verpflichtung eines Unternehmens, kontinuierliches Wachstum zu generieren und die Gewinne für seine Aktionärinnen und Aktionäre zu maximieren. Was in vielen Sektoren der Wirtschaft ein Motor für Innovation und Effizienz sein kann, führt in existenziellen Bereichen des menschlichen Lebens – namentlich bei Krieg und Gesundheit – zu fatalen, strukturellen Fehlanreizen. Wenn Rüstungs- und Pharmakonzerne den Mechanismen des Kapitalmarkts unterworfen sind, entstehen systematische Interessenkonflikte, die dem Gemeinwohl fundamental widersprechen.

1. Die Rüstungsindustrie: Profit durch Konflikt
Ein börsennotierter Rüstungskonzern ist strukturell darauf angewiesen, dass seine Produkte – Waffen, Munition und militärisches Gerät – verkauft und verbraucht werden. Ein friedliches, stabiles geopolitisches Umfeld führt zu sinkenden Auftragsbüchern und damit zu einem Absturz des Aktienkurses. Umgekehrt lassen internationale Spannungen, bewaffnete Konflikte und Kriege die Börsenwerte dieser Unternehmen in die Höhe schnellen. Es ist ethisch nicht vertretbar und widerspricht der friedensstiftenden Rolle der Republik Österreich sowie ihrer Neutralität, wenn Unternehmen und deren Aktionäre ein massives finanzielles Interesse an der Eskalation und Fortdauer von Kriegen haben. Rüstung darf, wenn sie zur Landesverteidigung notwendig ist, nicht dem Wachstumszwang des globalen Aktienmarktes unterliegen.

2. Die Pharmaindustrie: Krankheit als Geschäftsmodell
Das oberste Ziel der Medizin und der Gesundheitsforschung muss es sein, Krankheiten zu heilen und gesundheitliches Leid dauerhaft zu beenden. Ein börsennotierter Pharmakonzern steht jedoch vor dem Dilemma, dass die vollständige Heilung einer Krankheit den Verlust eines Marktes und damit den Verlust zukünftiger Profite bedeutet. Der Shareholder-Value-Druck schafft einen massiven Anreiz, Forschung und Entwicklung primär auf die lebenslange Behandlung von Symptomen (chronische Erkrankungen) auszurichten, anstatt auf einmalige, vollständige Heilungen (Kausaltherapien). Gesundheit wird somit zur Ware degradiert, und der andauernde Zustand der Krankheit wird zur ökonomischen Notwendigkeit für das Überleben des Unternehmens an der Börse.

3. Trennung von Daseinsvorsorge und Spekulation
Weder der Erhalt von Frieden noch die Wiederherstellung von Gesundheit dürfen den Quartalszielen von Investmentfonds und Großaktionären untergeordnet werden. Unternehmen in diesen Sektoren sollen in Rechtsformen agieren (z.B. Genossenschaften, Stiftungen, staatliche Beteiligungen oder streng regulierte, nicht-börsennotierte Privatunternehmen), die es ihnen ermöglichen, kostendeckend und innovativ zu arbeiten, ohne dem ständigen Druck der Gewinnmaximierung um jeden Preis ausgesetzt zu sein.

Mit dem Verbot der Börsennotierung für diese Sektoren setzt Österreich ein klares Zeichen: Die existenziellsten Güter der Menschheit – Frieden und Gesundheit – dürfen nicht länger Objekte der finanzmarktgetriebenen Spekulation sein.

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Mehrheit
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6 Monate
Tendenz während der Abstimmung
verdeckt bis Fristende
Anwartschaft
entfällt — Übergangsregel (§ 4 Abs 4 lit d)
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