Umsetzungsregister
Ein Beschluss, den niemand umsetzt, entwertet das Verfahren. Deshalb steht hier zu jedem angenommenen Antrag der Stand der Umsetzung — öffentlich, fortlaufend und mit voller Geschichte (§ 6 Abs 10). Geführt wird das Register vom Integrations- und Berichtswesenrat; bis dieses Organ besetzt ist, schreiben die Admins der Plattform fort. Jeder Eintrag ist dauerhaft und im Audit-Log verzeichnet.
Noch keine angenommenen Anträge — sobald der erste Beschluss fällt, beginnt hier seine Umsetzungsgeschichte.
Register als JSON exportieren — maschinenlesbar, mit voller Historie.