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vertrauensfrage-unterstuetzung-tage = 30 Tage

Sammelfrist einer Vertrauensfrage: binnen so vieler Tagen nach dem Einbringen müssen fünf Prozent der für Personenwahlen stimmberechtigten Mitglieder den Antrag unterstützen. Die Satzung deckelt die Frist auf 30 Tage; größere Werte klemmt der Code darauf fest. Die Prozentschwelle selbst steht in der Satzung und ist nicht einstellbar. Beim Einbringen wird die Frist in die Ordnung des Antrags eingefroren; laufende Vertrauensfragen behalten sie. Kein Ordnungsschlüssel der Verfahrensordnung, daher befristet testbar.

Quelle: § 7 Abs 10 lit c · mandate.confidence_support_days · Mandatare · Stand: 16.09.2026

Tests (§ 6 Abs 11 lit c)

Zu diesem Parameter wurde noch kein Test angeordnet.

Änderungsgeschichte

Der Wert wurde noch nie geändert.

Parameterbericht 2026 → · Die Regel der Gegenüberstellung →

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