vertrauensfrage-unterstuetzung-tage = 30
Sammelfrist einer Vertrauensfrage: binnen so vieler Tagen nach dem Einbringen müssen fünf Prozent der für Personenwahlen stimmberechtigten Mitglieder den Antrag unterstützen. Die Satzung deckelt die Frist auf 30 Tage; größere Werte klemmt der Code darauf fest. Die Prozentschwelle selbst steht in der Satzung und ist nicht einstellbar. Beim Einbringen wird die Frist in die Ordnung des Antrags eingefroren; laufende Vertrauensfragen behalten sie. Kein Ordnungsschlüssel der Verfahrensordnung, daher befristet testbar.
Tests (§ 6 Abs 11 lit c)
Zu diesem Parameter wurde noch kein Test angeordnet.
Änderungsgeschichte
Der Wert wurde noch nie geändert.