vertrauensfrage-abstimmung-tage = 7
Dauer der Abstimmung über eine Vertrauensfrage. Nie unter sieben Tagen: Das ist das Satzungsminimum, kleinere Werte klemmt der Code darauf fest. Beim Einbringen wird die Dauer in die Ordnung des Antrags eingefroren; laufende Vertrauensfragen behalten ihre Dauer. Kein Ordnungsschlüssel der Verfahrensordnung, daher befristet testbar.
Tests (§ 6 Abs 11 lit c)
Zu diesem Parameter wurde noch kein Test angeordnet.
Änderungsgeschichte
Der Wert wurde noch nie geändert.