ParlamentPlattform
Anmelden Mitglied werden

← Zum Register

verfahren-mindestbeteiligung-prozent = 5 Prozent

Anteil der Stimmberechtigten, der sich beteiligen muss, damit ein Ergebnis zustande kommt. Die Satzung setzt fünf Prozent als Untergrenze — darunter geht es nicht.

Quelle: § 5 Abs 4 · vote.min_turnout_percent · Verfahren · Stand: 05.09.2026

Tests (§ 6 Abs 11 lit c)

Zu diesem Parameter wurde noch kein Test angeordnet.

Änderungsgeschichte

Der Wert wurde noch nie geändert.

Parameterbericht 2026 → · Die Regel der Gegenüberstellung →

Anstoß
×

Anstoß geben

Was fehlt? Was stört? Was wünschen Sie sich?

Sie schreiben anonym — als Mitglied könnten wir nachfragen. Datenschutz