mandatar-monatsbericht-frist-tage = 7
Tag des Folgemonats, bis zu dem der Monatsbericht eines Mandatars als fristgerecht gilt. Die sieben Tage für Rechenschaft und Sammelbericht nach einem Sitzungstag stehen dagegen in der Satzung und sind hier nicht einstellbar. Wirkt sofort; kein Teil der Verfahrensordnung.
Tests (§ 6 Abs 11 lit c)
Zu diesem Parameter wurde noch kein Test angeordnet.
Änderungsgeschichte
Der Wert wurde noch nie geändert.